Am 11. Juni 2010 müssen die eBay-Händler aufpassen: Die Gesetzeslage ändert sich und eine neue Widerrufsbelehrung kommt zum Einsatz.

Online-Händler, die auf der eBay-Plattform tätig sind, haben sich in den letzten Monaten immer wieder mit teuren Abmahnungen auseinandersetzen müssen. Oft ging es dabei um die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, die vom Wortlaut her immer wieder Anlass zu Beanstandungen gab. Inzwischen haben die meisten Händler eine Widerrufsbelehrung im Einsatz, die als ausreichend angesehen wird.

Doch die nächste Abmahnwelle baut sich bereits auf. Am 11. Juni 2010 ändert sich die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland. Das führt dazu, dass die gewerblichen Händler auf eBay, bei Amazon und auf anderen Marktplätzen ihre Widerrufsbelehrung anpassen müssen.

Ab dem 11. Juni 2010 Punkt 0 Uhr muss die neu angepasste Widerrufsbelehrung verwendet werden. Wird diese nicht aktualisiert, ist der Verkäufer abmahngefährdet. Dasselbe gilt, wenn die neue Widerrufsbelehrung vor dem 11. Juni eingesetzt wird. Auch bei dieser Vorgehensweise ist der Verkäufer abmahngefährdet. Wir möchten alle Online-Händler auf diese Problematik hinweisen, sodass die Texte entsprechend angepasst werden.

Am sichersten ist es etwa auf der eBay-Plattform, alle alten Angebote mit der bestehenden Belehrung am 10. Juni zu beenden, um sie dann am 11. Juni neu einzustellen, dann aber mit der aktualisierten Widerrufsbelehrung.

FAQ zur neuen gesetzlichen Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010

1. Frage: Ab wann muss ich das neue Muster für die Widerrufsbelehrung einsetzen?
Antwort: Das neue Muster muss ab dem 11.06.2010 (0.00 Uhr!) eingesetzt werden.

2. Frage: Darf das neue Muster schon vor dem 11.06.2010 eingesetzt werden?
Anwort: Nein! Davor darf das neue Muster keinesfalls eingesetzt werden.

3. Frage: Darf ich nach dem 11.06.2010, 0.00 Uhr noch das vor diesem Termin gültige Muster zur Widerrufsbelehrung verwenden?
Antwort: Nein! Das alte Muster darf ab dem 11.06.2010 nicht mehr verwendet werden.

4. Frage: Gibt es eine gesetzliche Übergangsfrist?
Antwort: Nein! Der Gesetzgeber sieht keine Übergangsfrist vor.
Insbesondere müssen auch eBay-Anbieter dafür Sorge tragen, dass alle Angebote ab dem 11.06.2010, 0.00 Uhr entsprechend angepasst sind.

5. Frage: Gilt ab dem 11.06.2010 auch für Verträge, die über eBay geschlossen werden ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Antwort: Ja, unter der Voraussetzung dass die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss etwa durch die Übermittlung per Email, Computerfax oder Telefax mitgeteilt wird. Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt zur Wahrung der Unverzüglichkeit, die Widerrufsbelehrung generell in die Erstkontakt-Email, die unmittelbar nach Abschluss der Bestellung versandt wird, aufzunehmen.

6. Frage: Unterscheidet sich die im Internet darzustellende Widerrufsbelehrung von der dem Verbraucher nach seiner Bestellung per Email, Computerfax oder Telefax zu übermittelnden Widerrufsbelehrung?
Antwort: Nein! Der Gesetzgeber sieht insoweit keine Differenzierung für das Muster vor. Der Händler muss dem Verbraucher daher die gleiche Widerrufsbelehrung per Email, Computerfax oder Telefax übermitteln, die er im Internet darstellt.

7. Frage: Wird das neue Muster der Widerrufsbelehrung denn nun dauerhaft Bestand haben oder zeichnen sich bereits weitere Änderungen des Musters ab?
Antwort: Wie lange das neue Muster tatsächlich Bestand haben wird bleibt abzuwarten. Es zeichnet sich aber schon jetzt ab, dass das neue Muster wegen einer Entscheidung des EuGH vom 03.09.2009 im Hinblick auf die Wertersatzproblematik bald schon wieder geändert werden muss. Diese Entscheidung wurde vom Gesetzgeber beim Entwurf des neuen Musters noch nicht berücksichtigt. Wann mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu dieser Problematik zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.

Quelle: IT-Recht Kanzlei

Weitere Informationen gibt es bei der IT-Recht Kanzlei.

Vorsicht bei abgegebener Unterlassungserklärung!

All diejenigen Händler, die in der Vergangenheit bereits einmal wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtmäßig abgemahnt worden sind und daraufhin eine sog. strafbewehrte Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung abgegeben haben, müssen bei der Änderung ihrer Widerrufsbelehrung besondere Vorsicht walten lassen.

Denn es besteht die Möglichkeit, dass solche Händler durch die Anpassung der Widerrufsbelehrung an die neue Rechtslage gegen die von ihnen abgegeben Unterlassungserklärungen verstoßen und deshalb die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen müssen.

Wie sieht die Lösung dieses Dilemmas aus? Betroffene Internet-Händler müssen ihre Unterwerfungserklärung rechtzeitig zum 11.6.2010 mit Verweis auf die neue Gesetzeslage kündigen und so verhindern, dass sie hohen Zahlungsansprüchen ausgesetzt werden.

Daher der dringende Rat an alle Internet-Händler: überprüfen Sie zum einen, ob Sie in der Vergangenheit entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben haben und prüfen Sie, ob diese Unterlassungserklärungen auch vor der neuen Gesetzeslage ab 11.6.2010 noch Bestand haben können.

Quelle: IT-Recht Kanzlei

So unterstützt Sie Auction Studio bei der Änderung

Auction Studio bietet Funktionen um die Widerrufsbelehrung bequem gebündelt zu ändern, unabhängig davon, ob diese innerhalb der Artikelbeschreibung oder in dem dafür vorgesehenen eBay Feld verwendet wird.

Mit "Aktive Angebote überarbeiten" kann Auction Studio die Widerrufsbelehrung bei laufenden Angeboten gebündelt ändern. Die Option "Widerrufsbelehrung aus 'Mein eBay' übernehmen" speichert dabei die aktuelle Fassung der Widerrufsbelehrung im dafür vorgesehenen Feld der aktiven eBay Angebote. Wenn die Widerrufsbelehrung innerhalb der Artikelbeschreibung verwendet wird, erledigt das die Option "Suchen & Ersetzen".

Für lokal gespeicherte Angebote gibt es die Funktion "Gebündelt bearbeiten". Hier kann die Widerrufsbelehrung ebenfalls mit der Option "Suchen & Ersetzen" geändert werden.

Zu beachten: Bei "Suchen & Ersetzen" muss der exakte HTML Code der alten Widerrufsbelehrung eingegeben werden, inklusive aller nicht sichtbaren Zeichen wie Return, Tab und Leerzeichen.

Sie benötigen Hilfe beim Ersetzen der Belehrung

Im Rahmen einer Online Schulung können wir per Fernwartung die Änderungen gemeinsam mit Ihnen vornehmen oder Ihnen zeigen, wie Sie die Änderungen mit Auction Studio selbst durchführen können.

Eine 3-Stunden-Onlineschulung für gewerbliche Anwender kostet nur 199,- zzgl. MwSt. Dieses Paket genügt in der Regel, um alle notwendigen Änderungen vorzunehmen.

[Informationen zur Online Schulung]